Steuerliche Aspekte, die Escorts beachten müssen
20.1.25

Steuerliche Aspekte, die Escorts beachten müssen

Die Arbeit als Escort ist vielseitig und scheint mit geringem Aufwand ein großes Einkommenspotenzial zu bieten. Mit der Beschäftigung gehen allerdings auch zahlreiche Herausforderungen und Stolpersteine einher, die sich unter anderem auf die steuerlichen Aspekte erstrecken. Worauf zu achten ist und wann professionelle Hilfe notwendig wird, verrät dieser Ratgeber.

Escorts und sexuelle Dienstleistungen

Die Dienste von Begleitdamen und Begleitherren gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Dabei umfasst der Service durchaus nicht nur - und in vielen Fällen gar keine - sexuellen Dienstleistungen. Vielmehr handelt es sich beispielsweise um Aufmerksamkeit, Gespräche, Begleitung zu Veranstaltungen und emotionale Zuwendung. Vor allem, wenn Frauen Begleitherren buchen, können bereits Telefonate ausreichen. Das Spektrum reicht dennoch potenziell bis hin zu sexuellen Diensten.

Aus diesem Grund fallen Escorts unabhängig vom Geschlecht und von ihrem individuellen Leistungsangebot in den Bereich der Prostitution. Neben den steuerlichen Aspekten gehören auch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen zu ihren Pflichten. Während die Regeln zur gesundheitlichen Versorgung klar sind, gestalten sich die Vorschriften bei Einkommen, Anmeldung und Steuern deutlich komplexer. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen und Freibeträge fortlaufend ändern können.

Dementsprechend schwierig ist es, den Überblick zu behalten und für die eigene Absicherung zu sorgen. Tatsächlich ist es für jeden in der Escort-Branche sinnvoll, von Anfang an einen Steuerberater oder eine andere Form der professionellen Beratung in Anspruch zu nehmen und damit Schutz zu schaffen.

Anmeldung und Steuernummer

Für die Tätigkeit als Escort ist eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Laut § 15 Abs. 2 EStG in Kombination mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) muss ein Gewerbe angemeldet werden. Abhängig von dem jährlichen Einkommen ist dieses Gewerbe von der Gewerbesteuer befreit, solange es den Freibetrag nicht überschreitet.

Zusätzlich zu der Gewerbesteuer muss die Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Überschreitet das jährliche Einkommen die Grenze für den Freibetrag, muss Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent abgeführt werden. Liegt das Einkommen darunter, entfällt diese Steuer. In dieser Hinsicht gelten Escorts als Unternehmen oder als Kleinunternehmen. Der unterscheidende Faktor ist immer das Einkommen.

Eine pauschale Angabe zum Freibetrag ist jedoch nicht sinnvoll, da sich die Grenze mit der Zeit verschiebt. An dieser Stelle ist es also wichtig, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und somit proaktiv eventuell nötige Steuern abzuführen.

Buchhaltung

Ob eine Agentur oder ein Escort -Service vermittelt oder Eigenwerbung betrieben und die vollständige Selbstständigkeit erhalten wird - die ausführliche und korrekte Buchhaltung wird oftmals stiefmütterlich behandelt. Hierbei handelt es sich um einen der häufigsten und zugleich schwerwiegendsten Fehler in der Branche der Escorts.

Das gilt sowohl für die Ausgaben als auch für die Einnahmen. Fahrtwege, gewünschte Kleidung, Kontrazeptiva und Utensilien fallen ebenso unter die Unternehmensausgaben wie beispielsweise Telefonate, Werbung oder Abgaben an Agenturen. Von der Sedcard bis zum Outfit kann hier also einiges an Betriebsausgaben angeführt werden. Die korrekte Ausführung ist unter anderem entscheidend für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung(EÜR).

Hinzu kommt, dass ohne umfassende und korrekt nachweisbare Buchführung eine Schätzung durch das Finanzamt erfolgt. Diese fällt in aller Regel deutlich höher aus, als die richtige EÜR ergibt. Hierbei handelt es sich also um verschenktes Geld, das mit der entsprechenden Erfassung der Ausgaben eingespart werden kann.

Allerdings ist das nicht der einzige Faktor, der in der Praxis relevant ist. Verpasste Fristen, versehentliche falsche oder fehlende Angaben werden schnell sehr teuer. Im Nachhinein die Ausgaben und Einnahmen zu dokumentieren ist zudem oftmals kompliziert, aufwendig und zeitintensiv. Das bedeutet wiederum eine hohe finanzielle Investition.

Gilt das Düsseldorfer Verfahren für Escorts?

Nein, beziehungsweise nur bedingt. Das Düsseldorfer Verfahren ist eine vereinfachte, pauschalisierte Besteuerung für selbstständige Sexualdienstleister, die in einem Prostitutionsbetrieb angestellt sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, das der Betreiber der Einrichtung oder der Agentur eine entsprechende Vereinbarung mit dem zuständigen Finanzamt getroffen hat.

Fällig wird hier ein Tagessatz, der wiederum von den Einnahmen der Tätigkeitstage abhängig ist. Basierend auf Schätzungen können Vorauszahlungen geleistet werden, die wiederum angerechnet werden. Eine genaue Dokumentation ist aber auch bei diesem Verfahren unerlässlich. Dazu gestaltet sich die Zugehörigkeit von Escorts zu einem Betrieb deutlich schwieriger als im Falle von Prostituierten und einem Bordell.

Begleitdamen und Begleitherren sind oder müssen oftmals örtlich ungebunden sein und bieten zusätzlich ein breiteres Spektrum an Leistungen. Diese reichen vom einfachen Telefonat bis hin zur Begleitung bei offiziellen Anlässen oder in den Urlaub. Deutlich häufiger treffen sich Escorts mit ihren Kunden in Bars oder Hotels, wobei Service-Agenturen nur die Werbung betreiben oder Reservierungen übernehmen.

Fristen und Regularien

Zwei weitere Stolpersteine bei den steuerlichen Aspekten sind Fristen für die Abgabe der Dokumentation und schwer verständliche Regularien. Für Laien ist es häufig schwierig nachzuvollziehen, welche Termine und Regeln für sie gelten. Übersehene Faktoren, zeitliche Schwierigkeiten oder fehlende Angaben können Escorts teuer zu stehen kommen.

Die Problematik verschärft sich noch dadurch, dass sich die Fristen und Vorschriften regelmäßig ändern. Da sich Escorts ohnehin in einer Grauzone befinden und vieles nicht explizit für sie festgelegt ist, besteht hier häufig zusätzlicher Klärungsbedarf. Dieser führt nicht selten zu Verzögerungen oder aber zu falschen und fehlenden Angaben. Verspätungszuschläge oder akribische Prüfungen sind die typischen Folgen, die mit dem richtigen Vorgehen von Anfang an vermeidbar gewesen wären.

Professionelle Beratung in Anspruch nehmen - immer die beste Wahl

Bereits im privaten Bereich gehört die Steuererklärung bei den wenigsten Menschen zu den liebsten Beschäftigungen. Für Escorts gestaltet sich allein die Auflistung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) deutlich komplexer, was nicht zuletzt in der Neuartigkeit der legalen sexuellen Dienstleistungen begründet ist.

Um zum einen Fehler zu vermeiden und zum anderen keine unnötigen Steuern und Zuschläge abzuführen, ist schon ab der Einführung in die richtige Buchhaltung professionelle Anleitung und Hilfe sinnvoll. Erfolgreiche Begleitherren und -damen verlassen sich dafür auf die Dienste von Steuerberatern und sparen dabei nicht nur Zeit und Aufwand. Sie sichern sich durch diesen Schritt zugleich sinnvoll ab. Typische Fehler und Probleme lassen sich dadurch verlässlich vermeiden, um als Escort nicht nur viel zu verdienen, sondern auch jederzeit auf der sicheren Seite zu sein.

Sollten bereits Unstimmigkeiten, Probleme und Verzögerungen aufgetreten sein, kann auch der Gang zum Anwalt erforderlich werden.

Viele schrecken sowohl bei einem Steuerberater als auch bei der fachlichen, juristischen Vertretung zurück, da sie die hohen Kosten scheuen. In der Praxis wird jedoch meist sehr viel mehr Geld verschenkt, als für die professionelle und damit auch sichere Erledigung der steuerlichen Aspekte eingespart wird. Für jede Escortdame und für jeden Begleitherren ist die Übernahme der Steuern und rechtlichen Belange daher die beste Empfehlung. Und ein Geheimtipp von erfolgreichen Dienstleistern.